AMA Fachverband
Mitgliedschaft
Nach der gültigen AMA Satzung wird in der Regel eine Institution AMA Mitglied, d. h. eine Firma oder ein Institut. Die so genannte "persönliche Mitgliedschaft" ist als Ausnahme definiert und wird über "ideelle Verbundenheit" mit dem Verband und seinen Zielen beschrieben und keinesfalls über kommerzielle Interessen. Die Mitgliedschaft wird über das Beitrittsformular beim Vorstand beantragt und beginnt in der Regel wenige Tage später mit der schriftlichen Aufnahmebestätigung.
Die meisten Dienstleistungen des Verbandes sind für AMA Mitglieder kostenlos. Bei kommerziellen AMA Veranstaltungen (sei es direkt durch den Verband oder durch die AMA Service GmbH) erhalten Mitglieder in der Regel eine Preisermäßigung. Diese Aktivitäten stehen auch Nichtmitgliedern offen.
AMA ist formal ein Verein deutschen Rechts und im Vereinregister Berlin eingetragen. Unter den mehr als 460 Mitgliedern heute sind ca. 10 % mit ausländischer Anschrift, und eine erhebliche Anzahl ausländischer Hersteller unterhält ihre Mitgliedschaft durch ihr Verkaufsbüro in Deutschland. Das heißt, der AMA Fachverband fragt weder, ob ein Mitgliedsantrag aus Deutschland oder anderswo herkommt, noch ob jemand Hersteller, Distributor oder Dienstleister ist. Ausschlaggebend ist, dass die AMA Mitglieder mit Sensorik/Messtechnik zu tun haben. Der Schriftwechsel mit den Mitgliedern erfolgt in der Regel in deutscher Sprache.
Der AMA Fachverband für Sensorik e.V. hat sich in seiner Satzung der Förderung der europäischen Sensorik und Messtechnik als Branche verschrieben und verfolgt dabei 3 maßgebliche Ziele: Förderung des Gedanken- und Erfahrungsaustauschs der Mitglieder untereinander, Förderung der Kontakte zwischen den Mitgliedern und deren Kunden, übergeordnete Förderung der Branche und ihrer Technologien.
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